Motionen von Damian Müller und Pius Kaufmann mit dem Titel: Anpassung der RAUS-Bestimmungen im Sinne von Umwelt und Tierwohl.
Status Quo:
Mit dem Tierwohlprogramm RAUS fördert der Bund das Wohlbefinden der Nutztiere durch regelmässigen Aufenthalt auf Weiden bzw. Auslaufflächen. Das Tierwohl soll somit u.a. mit zusätzlichem Bewegungsraum, besserer Luftqualität und visuellen Reizen gesteigert werden. Für den Erhalt der RAUS-Beiträge müssen sich alternative Auslaufflächen im Freien und unter freiem Himmel befinden. Beim Rindvieh beträgt die RAUS- Subvention Fr. 190.- bis Fr. 370.- pro Grossvieheinheit GVE. Eine Auslauffläche im Stallinnern erfüllt die Voraussetzungen des RAUS-Programmes nicht. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beschreibt in einem Merkblatt die baulichen Mindestanforderungen an eine Auslauffläche: Minimal muss 50% der Dachfläche und eine Hofseite bis zum Dachgiebel nach aussen geöffnet sein.
Die Motion von Damian Müller verlangt, dass Innenhöfe mit vier geschlossenen Seiten ebenfalls zu einer RAUS-Direktzahlung berechtigen sollen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion abzulehnen. Die Motion 25.3231 wurde in der Sommersession vom Ständerat angenommen.
Wir erachten diese Motion aus schwerwiegenden Gründen als tierschutzwidrig.